Die Gewerbegerichte wurden 1835 eingeführt. Zunächst wurden sie v.a. von Unternehmern dazu genutzt, ihre Arbeiter zu disziplinieren. Ab etwa 1850 entdeckten aber auch die Arbeiter den Nutzen der Gewerbegerichte für ihre Belange. Als Vorläufer der heutigen Arbeitsgerichte existierten die Gewerbegerichte bis 1927.