Bestandsbeschreibung:
In der Nachfolge der Hofmarksgerichte wurden 1808 die Patrimonialgerichte eingerichtet. Es gab dabei Herrschaftsgerichte I. und II. Klasse sowie die Ortsgerichte, die in unterschiedlich umfänglicher Kompetenz die bürgerliche sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit auf unterer Ebene ausübten. 1848 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit aufgehoben, die Gerichtsbarkeit ging an die entsprechenden Landgerichte über. Die Bestände wurden hauptsächlich aus den Abgaben der Bezirksämter bzw. der Amtsgerichte formiert.